Monday, December 21, 2009

Kopenhagen Accord - endgültige Fassung

KONFERENZ DER PARTEIEN
Fünfzehnte Tagung
Kopenhagen, 7 bis 18 Dezember 2009
Tagesordnungspunkt 9

High-Level-Segment
Entwurf eines Beschlusses -/CP.15
Vorschlag des Präsidenten

Kopenhagen Accord
Die Staats-, Staats-und Regierungschefs, Minister und andere Delegationsleiter anwesend bei den Vereinten Nationen Klimakonferenz 2009 in Kopenhagen,
* Bei der Verfolgung des Ziels des Übereinkommens, wie es in ihrem Artikel 2,
* Da von den Grundsätzen und Bestimmungen des Übereinkommens geführt,
* In Anbetracht der Ergebnisse der Arbeit von den beiden Ad-hoc-Arbeitsgruppen geleistet,
* Befürwortung x/CP.15 Entscheidung über die Ad-hoc-Arbeitsgruppe für langfristige gemeinsame Maßnahmen und Entscheidungen x/CMP.5 dass die Anträge der Ad-hoc-Arbeitsgruppe über weitere Verpflichtungen des Anhangs I, Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, seine Arbeit fortzusetzen ,

Haben sich darauf geeinigt, für die dieser Kopenhagen Accord, die sofort betriebsbereit ist.

1. Wir unterstreichen, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir betonen unsere starken politischen Willen zur Bekämpfung des Klimawandels dringend in Einklang mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten. Um das ultimative Ziel des Übereinkommens zu erreichen Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird, so werden wir die Anerkennung des wissenschaftlichen Auffassung, dass der Anstieg der globalen Temperatur sollte unter 2 Grad Celsius zu stabilisieren, auf der Grundlage der Gerechtigkeit und im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, zur Stärkung unserer langfristige gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Wir erkennen die kritischen Auswirkungen des Klimawandels und die möglichen Auswirkungen von Gegenmaßnahmen auf die Länder besonders anfällig für die negativen Auswirkungen und unterstreichen die Notwendigkeit eines umfassenden Programms, einschließlich der Anpassung internationale Unterstützung zu etablieren.

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2. Wir sind uns einig, dass tiefe Einschnitte in die weltweiten Emissionen nach der Wissenschaft erforderlich sind, und durch die IPCC Fourth Assessment Report mit dem Ziel dokumentiert, um die globalen Emissionen zu reduzieren, um so den Anstieg der globalen Temperaturanstieg unter 2 Grad Celsius zu halten, und Maßnahmen ergreifen, um diese zu erfüllen Ziel im Einklang mit der Wissenschaft und auf der Grundlage der Gerechtigkeit. Wir sollten bei der Erreichung der Höchststand der globalen und nationalen Emissionen so schnell wie möglich zu erkennen, dass der Zeitrahmen für die Entzerrung wird mehr in den Entwicklungsländern und in Anbetracht, dass soziale und wirtschaftliche Entwicklung und die Beseitigung der Armut die ersten und vordringlichsten Anliegen der Entwicklungsländer sind Ländern und eine emissionsarme Entwicklung Strategie ist unerlässlich, um eine nachhaltige Entwicklung.

3. Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels und die möglichen Auswirkungen von Gegenmaßnahmen ist eine Herausforderung für alle Länder. Verstärkte Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit bei der Anpassung ist dringend erforderlich, um die Durchführung des Übereinkommens von ermöglicht und fördert die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit in Entwicklungsländern, vor allem in jenen, die besonders anfällig sind, zu gewährleisten, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und in Afrika. Wir sind uns einig, dass die entwickelten Länder eine angemessene, vorhersehbare und nachhaltige finanzielle Mittel sorgen dafür, Technologie und den Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu unterstützen.

4. Anhang I-Vertragsparteien verpflichten sich, einzeln oder gemeinsam die quantifizierten economywide-Emissionen bis 2020 zu erreichen, in dem Format in Anhang I von Anhang I-Vertragsparteien, dem Sekretariat bis zum 31. Januar 2010 für die Kompilierung in einer INF-Dokument vorgelegt werden. Anhang I-Vertragsparteien, die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls und damit zur weiteren Verringerung der Emissionen des Kyoto-Protokolls begonnen zu stärken. Lieferung von Kürzungen und Finanzierung durch die entwickelten Länder gemessen werden soll, gemeldet und im Einklang mit bestehenden überprüft und etwaige weitere Leitlinien der Konferenz der Vertragsparteien beschlossen und wird, dass die Ausweisung solcher Ziele und Finanzen ist eine strenge, robuste und transparente.

5. Nicht-Anhang I-Vertragsparteien des Übereinkommens werden Massnahmen zur Risikoverminderung, einschließlich solcher, die an das Sekretariat von Nicht-Anhang I vorzulegen Vertragsparteien in dem Format in Anhang II bis zum 31. Januar 2010 bei umzusetzen, für die Kompilierung in einer INF-Dokument, in Übereinstimmung mit Artikel 4.1 und Artikel 4.7 und im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung. Die am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern kann Maßnahmen freiwillig zu verpflichten und auf der Grundlage der Unterstützung. Mitigation Maßnahmen getroffen und anschließend von Nicht-Anhang I vorgesehenen Parteien, einschließlich der nationalen Berichte über die Inventare, wird nach nationalen Mitteilungen übermittelt werden im Einklang mit Artikel 12.1 (b) alle zwei Jahre auf der Grundlage von Leitlinien, die von der Konferenz der Vertragsparteien beschlossen werden. Die Massnahmen zur Risikoverminderung in nationalen Mitteilungen oder auf andere Weise an das Sekretariat mitgeteilt werden, um die Liste in Anhang II aufgenommen werden. Mitigation Maßnahmen ergriffen Nicht-Anhang I-Vertragsparteien werden vorbehaltlich ihrer innerstaatlichen Messung, Berichterstattung und Prüfung zur Folge hat, wird durch ihre nationalen Mitteilungen alle zwei Jahre gemeldet werden. Nicht-Anhang I-Vertragsparteien werden Informationen über die Durchführung ihrer Aktivitäten über nationale Kommunikation zu kommunizieren, mit den Bestimmungen für den internationalen Konsultationen und Analyse nach klar definierten Richtlinien, die gewährleisten, dass die nationale Souveränität respektiert wird. Auf nationaler Ebene geeignete Massnahmen zur Risikoverminderung um internationale Unterstützung wird in einem Register zusammen mit relevanten Technologie-, Finanz-und Aufbau von Kapazitäten aufgenommen werden. Diese Maßnahmen unterstützt werden, um die Liste in Anhang II aufgenommen werden. Diese unterstützt nationaler Ebene geeignete Massnahmen zur Risikoverminderung werden unterliegen dem internationalen Messung, Berichterstattung und Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Konferenz der Vertragsparteien angenommen.

6. Wir erkennen die entscheidende Rolle zur Senkung der Emissionen aus Entwaldung und Schädigung der Wälder und der Notwendigkeit, den Abbau der Treibhausgasemissionen von Wäldern zu verbessern und sich auf die Notwendigkeit, positive Anreize für solche Maßnahmen durch die unverzügliche Einrichtung eines Mechanismus, einschließlich REDD-plus bieten, um ermöglichen die Bereitstellung von Finanzmitteln aus den entwickelten Ländern.

7. Wir beschließen, verschiedene Ansätze zu verfolgen, einschließlich der Möglichkeiten nutzen, um Märkte, um die Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern, und die Massnahmen zur Risikoverminderung zu fördern. Entwicklungsländern, vor allem

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Personen mit niedrigen Emissionen Volkswirtschaften sollten bereitgestellt werden Anreize, sich weiterhin auf einem niedrigen Emissionen Weg zu entwickeln.

8. Skaliert auf, neue und zusätzliche, berechenbaren und ausreichende Finanzierung sowie die Verbesserung des Zugangs ist für die Entwicklungsländer vorgesehen werden, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens zu ermöglichen und fördern bessere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, einschließlich der wesentlichen zur Finanzierung von Emissionen aus der Entwaldung reduzieren und Schädigung der Wälder (REDD-plus), Anpassung, Technologieentwicklung und-transfer und den Aufbau von Kapazitäten für eine verstärkte Umsetzung des Übereinkommens. Die kollektive Verpflichtung der Industrieländer ist die Bereitstellung neuer und zusätzlicher Ressourcen, einschließlich der Forstwirtschaft und der Investitionen über internationale Institutionen, annähernd 30 Milliarden US-Dollar für den Zeitraum 2010 bis 2012 mit einer ausgewogenen Aufteilung zwischen Anpassung und Abschwächung. Die Mittel für die Anpassung wird für die am meisten gefährdeten Entwicklungsländern, wie die am wenigsten entwickelten Länder priorisiert werden, kleine Inselstaaten und Afrika zu entwickeln. Im Rahmen der sinnvolle Massnahmen zur Risikoverminderung und Transparenz bei der Umsetzung verpflichten sich die entwickelten Länder, ein Ziel zu mobilisieren gemeinsam USD 100 Milliarden Dollar pro Jahr bis 2020 auf die Bedürfnisse von Entwicklungsländern zu bekämpfen. Die Mittel werden aus einer Vielzahl von Quellen, öffentliche und private, bilateraler und multilateraler, einschließlich der alternativen Finanzierungsquellen. Neue multilaterale Mittel für die Anpassung wird durch eine effektive und effiziente Fonds Vereinbarungen geliefert werden, mit einer Governance-Struktur eine gerechte Vertretung der Industrie-und Entwicklungsländern. Ein erheblicher Teil dieser Mittel fließen soll durch den Kopenhagen-Green Climate Fund.

9. Zu diesem Zweck wird eine hochrangige Gruppe unter der Leitung und Verantwortung der Konferenz der Vertragsparteien festgelegt werden, um den Beitrag der mögliche Quellen von Einnahmen, einschließlich der alternativen Finanzierungsquellen Studie, in Richtung auf dieses Ziel.

10. Wir beschließen, dass die Kopenhagen Green Climate Fund als eine betriebliche Einheit des Finanzierungsmechanismus des Übereinkommens niedergelassen sind, Projekte, Programme, Politiken und anderen Aktivitäten in den Entwicklungsländern einschließlich der Abschwächung REDD Related Support-plus, Anpassung, capacitybuilding werden, technologische Entwicklung und übertragen.

11. Um die Maßnahmen zur Stärkung des auf die Entwicklung und den Transfer von Technologie, die wir beschließen die Schaffung eines Technologie-Mechanismus zu Technologieentwicklung und-transfer zur Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung und Abschwächung, die von einem Land geführt werden beschleunigt Ansatz und den nationalen Gegebenheiten und Prioritäten werden .

12. Wir fordern eine Bewertung der Durchführung dieser Accord, die bis 2015 abgeschlossen sein, auch im Lichte der letztendliche Ziel des Konvents. Dies würde zu berücksichtigen, die Stärkung der langfristigen Ziel verweisen verschiedene Aspekte, von der Wissenschaft präsentiert, ua in Bezug auf Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius.

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ANHANG I
Quantifizierte gesamtwirtschaftlichen Emissionsziele für 2020
Anhang I-Vertragsparteien Quantifizierte gesamtwirtschaftlichen Emissionsziele für 2020
Senkung der Emissionen im Jahr 2020 Basisjahr

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ANHANG II
Auf nationaler Ebene geeignete Massnahmen zur Risikoverminderung von Vertragsparteien, die Entwicklungsländer
Nicht-Anhang I-Aktionen

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